konstruktive Konfliktlösung

1.   Familienmediation

Die Familienmediation ist in den 70er Jahren im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert.

Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung. Zu ihren inhaltlichen Anwendungsfeldern gehören Umgangs- und Sorgerechtsregelungen und Lösungen bei:

  • Regelung von Unterhaltsfragen für Partner und Kinder

  • Besuchs- und Sorgerecht für die Kinder

  • Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der Alterssicherung

  • Regelung der Verhältnisse an Wohneigentum

  • Aufteilung des Hausrats

  • Trennungskonflikten nicht verheirateter Paare

  •  Erbschaftsstreitigkeiten

  • der Unternehmernachfolge in Familienbetrieben


2.   Wirtschaftsmediation

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote zwischen 70 - 90%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihre Verträge und Konfliktregelungssysteme ein.

  • Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten ...

  • bei Konflikten/Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, national und international

  • Konflikten auf Managementebene

  • Konflikten am Arbeitsplatz (Konflikten unter Mitarbeitern und Teams)

  • bei Tarifverhandlungen der Gewerkschaften

  • bei schwierigen politischen Konflikten

  • Arbeitsrechtliche Konflikte (Kündigung - fristlos, betriebsbedingt, Aufhebungsvertrag, Mobbing, ...)

  • Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen

  • Fusionen und Firmenübergänge
  • Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen

  • Wettbewerbsstreitigkeiten

3 .   Erbmediation / Unternehmensnachfolge

In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden.

Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet.

Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erben gemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.